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Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass sich der bayerische Vordruck „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und die dazugehörige Ausfüllanleitung geändert haben.
Die Änderungen umfassen im Einzelnen die
• Ergänzung des Feldes „Wirtschafts-Identifikationsnummer“ in Zeile 9,
• die Verschiebung und Umbenennung des Feldes „Steuer-Identifikationsnummer“,
• die Ergänzung des Wortes „eigenhändige“ im Unterschriftenblock und
• redaktionelle Folgeanpassungen (Zeilennummerierung und - im wahrsten Sinne des Wortes).
Die neuen Vordrucke liegen in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.